Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Rheinland-Pfalz?

Antwort

Ja. Rheinland-Pfalz erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. 6 Ct/m³ für Grund- und Oberflächenwasser, 3 Ct/m³ für Wasser-/Bodenverbände.

Bagatellgrenze

10.000 m³/Jahr Grundwasser, 20.000 m³/Jahr Oberflächenwasser sind entgeltfrei.

Ausnahmen & Besonderheiten

Kühlwasser/Bergbau bei sofortiger Rückführung 0,9 Ct/m³, hocheffiziente KWK-Durchlaufkühlung 0,5 Ct/m³. Die Landwirtschafts-Ausnahme wurde zum 1.1.2024 als einziges Bundesland abgeschafft.

Gut zu wissen

Rheinland-Pfalz verlangt zusätzlich die Meldung über das Pflichtportal eWaCent bis zum 1. März des Folgejahres.

Häufige Detailfragen zu Rheinland-Pfalz


Quelle: §5 LWEntG — Stand: 09.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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