Gilt die Landwirtschafts-Ausnahme in Rheinland-Pfalz noch?
Antwort
Nein. Rheinland-Pfalz hat die Landwirtschafts-Ausnahme zum 1.1.2024 abgeschafft -- als einziges der 14 erhebenden Länder. Landwirtschaftliche Wasserentnahmen unterliegen seitdem regulär dem Wasserentnahmeentgelt.
Quelle: § 5 LWEntG — Stand: 13.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.