Wie melde ich meine Wasserentnahme in Rheinland-Pfalz?
Antwort
Über das Pflichtportal eWaCent: Meldung der Vorjahresmenge plus Prognose für das laufende Jahr, jährlich bis zum 1. März, ausschließlich elektronisch. eWaCent bietet keine dokumentierte Import-/Upload-Schnittstelle (kein CSV/XML/API) -- die Eingabe erfolgt manuell über die DV-Fachanwendung.
Quelle: § 5 LWEntG — Stand: 13.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.