Gibt es eine Ausnahme für Wasserkraft in Schleswig-Holstein?
Antwort
Ja. Wasserkraftnutzung mit vollständiger Rückführung und Einhaltung des Stands der Technik wird mit nur 0,1 Ct/m³ veranlagt -- gegenüber dem allgemeinen Satz von 14,9 Ct/m³ eine Ermäßigung um mehr als 99%.
Quelle: § 6 Abs. 3 LWAG — Stand: 13.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.