Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Schleswig-Holstein?
Antwort
Ja. Schleswig-Holstein erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. 14,9 Ct/m³ allgemein (2025 erhöht von 12 Ct/m³). Landwirtschaft 3 Ct/m³, Kühlung 8 Ct/m³.
Bagatellgrenze
Kein m³-Schwellenwert -- das Entgelt entfällt, wenn der Jahresbetrag 200 € nicht übersteigt.
Ausnahmen & Besonderheiten
Wasserkraft mit Rückführung nach Stand der Technik: nur 0,1 Ct/m³.
Häufige Detailfragen zu Schleswig-Holstein
Quelle: §1 Abs. 3 + §6 Abs. 3 LWAG — Stand: 09.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.