Was ändert sich beim Wasserentnahmeentgelt in Mecklenburg-Vorpommern ab 2027?
Antwort
Der Landtag hat am 28.01.2026 eine Reform beschlossen (Drucksache 8/5092, neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz): Der Satz steigt von aktuell 10 Ct/m³ auf 20 Ct/m³, frühestens ab 1.1.2027. Die bisherige vollständige Befreiung für landwirtschaftliche Bewässerung entfällt, ausgenommen bleibt nur noch Frostschutzberegnung. Der amtliche Gesetzestext (GVOBl. M-V) bestätigt das genaue Inkrafttretensdatum bislang nicht abschließend -- betroffene Betriebe sollten das vor 2027 erneut prüfen.
Quelle: Landtag-Drucksache 8/5092 — Stand: 13.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.