Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern?
Antwort
Ja. Mecklenburg-Vorpommern erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. Aktuell 10 Ct/m³ Grundwasser. Die Landtags-Reform (Drucksache 8/5092) wurde am 28.01.2026 beschlossen: Erhöhung auf 20 Ct/m³ frühestens ab 1.1.2027 (neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz, LWaKüG). Bis dahin gilt weiter der alte Satz.
Bagatellgrenze
2.000 m³ pro Kalenderjahr sind entgeltfrei.
Ausnahmen & Besonderheiten
Mit der Reform entfällt die bisherige vollständige Befreiung für landwirtschaftliche Bewässerung -- ausgenommen bleibt nur noch der Frostschutz. Exaktes Inkrafttretensdatum dieser Änderung nicht abschließend bestätigt, vor eigener Kalkulation prüfen.
Gut zu wissen
Änderungsanfällig: die geplante Verdopplung des Satzes vor einer Entscheidung im eigenen Tool im Auge behalten.
Häufige Detailfragen zu Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: §16 LWaG / LWaKüG (ab Inkrafttreten) — Stand: 11.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.