Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Sachsen?

Antwort

Ja. Sachsen erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. 5,6 Ct/m³ einheitlich für Grund- und Oberflächenwasser, unabhängig von Landwirtschaft/Kühlung/Trinkwasser.

Bagatellgrenze

2.000 m³ pro Kalenderjahr sind entgeltfrei.

Ausnahmen & Besonderheiten

Eine Sonderregel für Braunkohlekraftwerk-Kühlung (20 Ct/m³) war bis 31.12.2025 befristet -- die Anschlussregelung ist trotz Recherche nicht abschließend verifiziert.


Quelle: §§91-91g SächsWG — Stand: 09.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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