Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Sachsen?
Antwort
Ja. Sachsen erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. 5,6 Ct/m³ einheitlich für Grund- und Oberflächenwasser, unabhängig von Landwirtschaft/Kühlung/Trinkwasser.
Bagatellgrenze
2.000 m³ pro Kalenderjahr sind entgeltfrei.
Ausnahmen & Besonderheiten
Eine Sonderregel für Braunkohlekraftwerk-Kühlung (20 Ct/m³) war bis 31.12.2025 befristet -- die Anschlussregelung ist trotz Recherche nicht abschließend verifiziert.
Quelle: §§91-91g SächsWG — Stand: 09.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.