Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Nordrhein-Westfalen?
Antwort
Ja. Nordrhein-Westfalen erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. 5 Ct/m³ für Grund- und Oberflächenwasser (keine Differenzierung). Kühlwasser 3,5 Ct/m³, Durchlaufkühlung mit Rückführung 0,35 Ct/m³.
Bagatellgrenze
3.000 m³ pro Kalenderjahr ODER ein Entgeltbetrag bis 150 € sind entgeltfrei.
Ausnahmen & Besonderheiten
Reduzierte Sätze für Kühlwassernutzung und Durchlaufkühlung mit Rückführung.
Häufige Detailfragen zu Nordrhein-Westfalen
Quelle: §1 Abs. 2 Nr. 3 + §2 WasEG NRW — Stand: 09.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.