Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Brandenburg?

Antwort

Ja. Brandenburg erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. 11,5 Ct/m³ Grundwasser allgemein, 10 Ct/m³ bei öffentlicher Wasserversorgung.

Bagatellgrenze

3.000 m³ pro Kalenderjahr sind entgeltfrei.

Ausnahmen & Besonderheiten

Landwirtschaftliche Beregnung: nur 7% der entnommenen Menge ist abgabepflichtig (93% gilt als zurückgeführt). Wasser-/Bodenverbände, Heilquellen und der kommerzielle Bergbau-Anteil sind ausgenommen.

Häufige Detailfragen zu Brandenburg


Quelle: §40 BbgWG — Stand: 09.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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