Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Bayern?
Antwort
Ja. Bayern erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. 10 Ct/m³ Grundwasser (keine Differenzierung nach Oberflächenwasser -- nur Grundwasser ist entgeltpflichtig). Bei öffentlicher Wasserversorgung 2% Abschlag.
Bagatellgrenze
5.000 m³ pro Kalenderjahr sind entgeltfrei.
Ausnahmen & Besonderheiten
Gefahrenabwehr, Boden-/Grundwassersanierung, Hochwasser-/Trinkwasserschutz, ökologische Zwecke, Heilquellen (außer gewerbliche Getränkeabfüllung), Wasser-/Bodenverbände.
Gut zu wissen
Bayern erhebt das Entgelt erst seit 1.7.2026 -- der jüngste Neuzugang unter den 14 erhebenden Ländern.
Häufige Detailfragen zu Bayern
Quelle: Art. 78-79 BayWG — Stand: 09.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.