Gilt das Wasserentnahmeentgelt für meinen Betrieb in Bayern?

Antwort

Ja. Bayern erhebt ein Wasserentnahmeentgelt. 10 Ct/m³ Grundwasser (keine Differenzierung nach Oberflächenwasser -- nur Grundwasser ist entgeltpflichtig). Bei öffentlicher Wasserversorgung 2% Abschlag.

Bagatellgrenze

5.000 m³ pro Kalenderjahr sind entgeltfrei.

Ausnahmen & Besonderheiten

Gefahrenabwehr, Boden-/Grundwassersanierung, Hochwasser-/Trinkwasserschutz, ökologische Zwecke, Heilquellen (außer gewerbliche Getränkeabfüllung), Wasser-/Bodenverbände.

Gut zu wissen

Bayern erhebt das Entgelt erst seit 1.7.2026 -- der jüngste Neuzugang unter den 14 erhebenden Ländern.

Häufige Detailfragen zu Bayern


Quelle: Art. 78-79 BayWG — Stand: 09.08.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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